http://vpev.de/index.php/de/pruefauftrag.html
Offensichtlich wurde die Prüfordnung auf der Seite entfernt. Für eine Stellungnahme war der VP telefonisch nicht zu erreichen. Die auf der Webseite des VP angegebene Nummer ist falsch und endet bei einem hörbar genervten Geschäftsmann aus dem Rheinland. http://vpev.de/index.php/de/impressum.html
Ob die entfernte Prüfordnung etwas mit einem laufenden Verfahren gegen Fr. Christine Ney zu tun hat, können wir nicht sicher sagen, auch wenn der Verdacht nahe liegen mag.
Der Käufer zweier Saar-Urdruckbriefe im Handelswert von 7950,- EUR verklagte Fr. Ney vor Kurzem wegen Schadensersatz in gleicher Höhe, aufgrund der erwiesenen Falschprüfung beider Belege durch Fr. Ney und nimmt dabei Bezug auf §10 der VP-Prüfordnung. Der Geschädigte hatte beide Belege über einen Händler erworben.
§ 10 der VP-Prüfordnung: Der Prüfer leistet gegenüber dem Auftraggeber die gesetzliche Gewährleistung für die Richtigkeit seiner Prüfung und im Falle einer Veräußerung des Prüfgegenstands auch gegenüber dem Erwerber.
Will der VP hier Fr. Ney etwa zur Seite springen?
Wir bleiben dran und werden euch weiter informieren.
P.S. Und für alle die die Prüfordnung des VP nicht abgespeichert haben, empfiehlt sich ein Klick auf die Seite des VPH, der die VP-Prüfordnung einfach abgeschrieben hat

https://www.vphev.de/pruefordnung